Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).

Awareness Wien – Velvered e.U.
Inhaberin: Dragana Petrović · Linke Wienzeile 36/2, 1060 Wien,
Österreich
Firmenbuchnummer FN 654483a · Firmenbuchgericht Handelsgericht Wien ·
UID ATU80457346 · Mitglied der Wirtschaftskammer Wien
kontakt@awareness-wien.at · +43 677 638 119 23 ·
www.awareness-wien.at

Stand: 21. Oktober 2026


1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Velvered e.U., Inhaberin Dragana Petrović (im Folgenden „Awareness Wien“), und ihren Kund:innen (im Folgenden „Auftraggeber:in“) über die Bereitstellung von Awareness-Teams, die Durchführung von Schulungen und Ausbildungen, die Erstellung von Awareness-Konzepten sowie den Online-Kurs „Awareness Basis“.

1.2 Auftraggeber:innen sind in der Regel Unternehmer:innen im Sinne des Unternehmensgesetzbuchs (Veranstalter:innen, Clubs, Hallen, Agenturen, Unternehmen, Vereine, öffentliche Einrichtungen). Schließen Verbraucher:innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes einen Vertrag ab, insbesondere bei der Anmeldung zu offenen Schulungen, gelten zusätzlich die Bestimmungen in Punkt 12.

1.3 Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:in werden nur anerkannt, wenn Awareness Wien ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Aufträge, ohne dass es eines neuerlichen Hinweises bedarf.

2. Leistungen

2.1 Awareness-Teams: Bereitstellung ausgebildeter Awareness-Beauftragter für Veranstaltungen, inklusive Einsatzplanung, Briefing, Teamleitung als Ansprechperson, Funkabstimmung mit Security und Ersthelfer:innen, Westen, Anlaufstellen-Material und einem vertraulichen Abschlussbericht.

2.2 Schulungen: „Awareness Basis“ (3 Stunden) für Bar-, Einlass-, Garderoben-, Kassa- und Servicepersonal sowie Firmenteams, und „Ausbildung Awareness-Beauftragte:r“ (16 Stunden, 8 Module) nach dem von der Stadt Wien empfohlenen Umfang. Beide Formate werden inhouse bei der Auftraggeber:in oder im Seminarraum von Awareness Wien durchgeführt. Zusätzlich gibt es die Basis als Online-Kurs (Punkte 6.6 bis 6.10).

2.3 Awareness-Konzepte: Schriftliche Konzepte für Veranstaltungen oder Häuser (Zuständigkeiten, Teamstärke, Rettungskette, Anlaufstellen, Codewort-System, Gästekommunikation, Briefing-Unterlagen, Vorfallprotokoll, Löschfristen).

2.4 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot. Awareness Wien schuldet die fachgerechte Erbringung der Leistung nach bestem Wissen, nicht einen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die behördliche Genehmigung eines Konzepts oder das Ausbleiben von Vorfällen auf einer Veranstaltung.

3. Angebot und Vertragsabschluss

3.1 Anfragen beantwortet Awareness Wien in der Regel innerhalb eines Werktags mit einer Ersteinschätzung oder einem schriftlichen Angebot. Angebote sind 14 Tage ab Ausstellung gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

3.2 Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder mit der Auftragsbestätigung durch Awareness Wien zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3.3 Angefragte Termine werden bis zur Rückmeldung der Auftraggeber:in unverbindlich freigehalten, längstens jedoch für 7 Tage. Bei Terminen in der Hochsaison (Dezember, Ballsaison) kann Awareness Wien eine kürzere Frist nennen.

3.4 Anmeldungen zu Schulungen sind mit der Anmeldebestätigung durch Awareness Wien verbindlich. Die Teilnahme ist auf die angemeldete Person bezogen, eine Ersatzperson kann jederzeit genannt werden.

4. Preise und Zahlung

4.1 Alle Preise verstehen sich in Euro. Die auf der Website genannten Preise für Schulungen und Ausbildungen sind Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 20 %. Awareness-Teams und Awareness-Konzepte werden individuell angeboten. Der Preis des Online-Kurses wird auf der Bezahlseite als Endpreis angezeigt.

4.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Schulungen wird die Teilnahmegebühr vor dem Termin in Rechnung gestellt und ist spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn zu bezahlen. Bei Awareness-Teams erfolgt die Rechnungslegung nach dem Einsatz, bei Erstaufträgen oder Aufträgen über 2.000 € netto kann Awareness Wien eine Anzahlung von 50 % bei Auftragserteilung verlangen.

4.3 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verrechnet, gegenüber Unternehmer:innen 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 456 UGB) zuzüglich eines Pauschalbetrags von 40 Euro für Betreibungskosten (§ 458 UGB), gegenüber Verbraucher:innen 4 % pro Jahr. Darüber hinausgehende notwendige Mahn- und Inkassokosten werden nach Maßgabe des § 1333 ABGB ersetzt. Awareness Wien ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten.

4.4 Einsätze und Inhouse-Schulungen im Raum Wien sind ohne Anfahrtskosten. Außerhalb Wiens werden Fahrtkosten mit 0,50 € pro Kilometer sowie nach vorheriger Vereinbarung Fahrtzeit und allfällige Nächtigungskosten verrechnet.

4.5 Frühbucher- und Gruppenpreise gelten nur, wenn die jeweils genannten Bedingungen (Anmeldefrist, Mindestpersonenzahl) erfüllt sind.

5. Awareness-Teams: Einsatzbedingungen

5.1 Mindesteinsatz: Pro eingesetzter Person wird ein Mindesteinsatz von 5 Stunden verrechnet, auch wenn der tatsächliche Einsatz kürzer ist oder die Veranstaltung früher endet.

5.2 Einsatzzeit: Verrechnet wird die im Angebot vereinbarte Veranstaltungszeit. Das Briefing vor Einlass und die kurze Nachbesprechung nach Veranstaltungsende sind im Preis enthalten. Verlängert sich die Veranstaltung über die vereinbarte Dauer hinaus, wird jede angefangene Stunde zu den im Angebot genannten Stundensätzen verrechnet, ab 22:00 Uhr zuzüglich des im Angebot genannten Nachtzuschlags.

5.3 Teamstärke: Awareness Wien schlägt die Teamstärke auf Basis der Angaben der Auftraggeber:in (Gästezahl, Format, Fläche, Dauer) und der Richtwerte des Wiener Veranstaltungsgesetzes vor. Die Entscheidung über die beauftragte Teamstärke und die Erfüllung behördlicher Auflagen liegt bei der Auftraggeber:in. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse wesentlich von den Angaben ab (zum Beispiel deutlich höhere Gästezahl), kann Awareness Wien die Teamstärke anpassen oder zusätzliche Kräfte nachverrechnen, soweit verfügbar.

5.4 Abgrenzung: Awareness-Beauftragte übernehmen keine Aufgaben der Security (Zutrittskontrolle, Durchsuchungen, körperliches Eingreifen, Hausverbote) und keine sanitätsdienstlichen Leistungen. Sie arbeiten mit beiden zusammen und übergeben nach der vereinbarten Rettungskette. Die Verantwortung für Sicherheit, Ordnung und Ersthelfer:innen bleibt bei der Veranstalter:in.

5.5 Mitwirkung der Auftraggeber:in: Die Auftraggeber:in stellt rechtzeitig vor dem Einsatz bereit: eine erreichbare Ansprechperson der Veranstaltungsleitung, Zugang zum Gelände vor Einlass, einen geschützten, ruhigen Platz für die Anlaufstelle mit Sitzgelegenheit, Wasser und Strom, die Einbindung in den Funk oder einen Funkkanal, die Kontaktdaten von Security und Ersthelfer:innen sowie relevante Unterlagen (Lageplan, Sicherheitskonzept, Programmablauf). Bei Einsätzen über 6 Stunden ist pro Person eine Pause von 30 Minuten zu ermöglichen, die Pausen werden im Team versetzt genommen.

5.6 Schutz des Personals: Werden Awareness-Beauftragte bedroht, angegriffen oder in Situationen gebracht, die ihre Sicherheit gefährden, und sorgt die Auftraggeber:in nicht umgehend für Abhilfe, kann Awareness Wien den Einsatz abbrechen. Das vereinbarte Honorar bleibt in diesem Fall in voller Höhe geschuldet.

5.7 Abschlussbericht: Die Auftraggeber:in erhält in der Regel am Folgetag einen vertraulichen, anonymisierten Abschlussbericht. Der Bericht enthält keine personenbezogenen Daten betroffener Gäste und ist ausschließlich für die interne Verwendung der Auftraggeber:in bestimmt.

6. Schulungen und Ausbildungen

6.1 Teilnehmerzahl: Inhouse-Schulungen werden für Gruppen von 6 bis 14 Personen angeboten, abweichende Gruppengrößen nach Vereinbarung. Offene Termine finden ab 6 angemeldeten Personen statt. Wird diese Zahl nicht erreicht, kann Awareness Wien den Termin bis 7 Tage vorher absagen oder einen Ersatztermin anbieten, bereits bezahlte Gebühren werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

6.2 Inhouse-Schulungen: Die Auftraggeber:in stellt einen geeigneten Raum mit Sitzgelegenheiten, Beamer oder Bildschirm sowie Flipchart bereit, sofern nichts anderes vereinbart ist.

6.3 Teilnahmebestätigung: Teilnehmer:innen der Basisschulung erhalten eine Teilnahmebestätigung. Teilnehmer:innen der 16-Stunden-Ausbildung erhalten eine Teilnahmebestätigung über 16 Einheiten mit Angabe der Inhalte, wenn sie an mindestens 14 Einheiten teilgenommen und den Wissenscheck absolviert haben. Versäumte Einheiten können nach Vereinbarung in einem späteren Durchgang nachgeholt werden. Awareness Wien ist ein privater Bildungsanbieter; die Teilnahmebestätigung ist kein staatlich anerkanntes Zertifikat und begründet keine behördliche Qualifikation.

6.4 Unterlagen: Schulungsunterlagen, Handouts, Glossar und Vorlagen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für die persönliche Verwendung der Teilnehmer:innen bzw. die interne Verwendung der Auftraggeber:in bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Verwendung für eigene Schulungsangebote ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

6.5 Nachbetreuung: Die bei der Ausbildung inkludierte Nachbetreuung von 30 Tagen umfasst Rückfragen per E-Mail oder Telefon zu den Ausbildungsinhalten, nicht jedoch Einsatzbegleitung oder die Erstellung von Konzepten.

6.6 Online-Kurs „Awareness Basis“: Der Online-Kurs wird über die Plattform ablefy angeboten. Vertragspartnerin beim Kauf ist die namotto Universal Brands GmbH & Co. KG, Potsdamer Straße 125, 10783 Berlin, Deutschland, die als Wiederverkäuferin auftritt und die Zahlung abwickelt. Für Kauf, Zahlung, Rechnung und Widerruf gelten ergänzend deren Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung, die vor dem Kauf auf der Bezahlseite angezeigt werden. Für die Inhalte des Kurses ist Awareness Wien verantwortlich.

6.7 Zugang: Nach Zahlungseingang erhalten Kund:innen den Zugang per E-Mail. Der Zugang gilt 12 Monate ab Kauf, ist persönlich und nicht übertragbar. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kurs kann jeweils nur in einer Sitzung gleichzeitig genutzt werden.

6.8 Teilnahmebestätigung Online-Kurs: Nach bestandenem Abschlusstest (mindestens 11 von 15 Fragen richtig) wird die Teilnahmebestätigung automatisch per E-Mail versandt. Der Abschlusstest kann beliebig oft wiederholt werden. Punkt 6.3 letzter Satz gilt sinngemäß. Der Online-Kurs ersetzt nicht die 16-Stunden-Ausbildung für Awareness-Beauftragte.

6.9 Vorzeitiger Beginn und Widerruf: Vor dem Kauf bestätigen Verbraucher:innen ausdrücklich, dass der Zugang vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist freigeschaltet werden soll. Sie nehmen zur Kenntnis, dass sie damit ihr Widerrufsrecht für digitale Inhalte verlieren. Ein Widerruf ist über den Link „Vertrag widerrufen“ auf den Seiten von ablefy an die Wiederverkäuferin zu richten.

6.10 Inhalte und Nutzung: Texte, Grafiken, Quizfragen sowie Downloads des Online-Kurses sind urheberrechtlich geschützt, die Punkte 6.4 und 11 gelten sinngemäß. Awareness Wien kann Inhalte aktualisieren, zum Beispiel bei geänderter Rechtslage, der wesentliche Umfang des Kurses bleibt dabei erhalten. Der Kurs vermittelt Grundwissen und ersetzt keine rechtliche, medizinische oder psychologische Beratung.

7. Stornierung und Terminänderung durch die Auftraggeber:in

Stornierungen und Terminverschiebungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt). Maßgeblich ist der Eingang bei Awareness Wien.

7.1 Schulungen und Ausbildungen (pro Termin bzw. pro angemeldeter Person):

  • bis 14 Tage vor dem Termin: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % der Gebühr

  • weniger als 7 Tage vor dem Termin oder Nichterscheinen: 80 % der Gebühr

  • Eine Ersatzperson kann jederzeit ohne Mehrkosten genannt werden. Eine einmalige Verschiebung eines Inhouse-Termins ist bis 7 Tage vorher kostenfrei möglich, sofern innerhalb von 3 Monaten ein Ersatztermin stattfindet.

7.2 Awareness-Teams (bezogen auf das vereinbarte Honorar, mindestens auf den Mindesteinsatz):

  • bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei

  • 20 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 30 %

  • 13 bis 4 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %

  • weniger als 4 Tage (96 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn oder Absage am Veranstaltungstag: 100 %

  • Eine Reduktion der Teamstärke gilt für die entfallenden Personen als Stornierung. Eine Verkürzung der Einsatzzeit ist bis 7 Tage vorher kostenfrei, der Mindesteinsatz von 5 Stunden pro Person bleibt bestehen.

7.3 Awareness-Konzepte:

  • bis zur Übermittlung des ersten Entwurfs: 50 % des Pauschalpreises

  • nach Übermittlung des ersten Entwurfs: 100 % des Pauschalpreises

7.4 Verschiebung der Veranstaltung: Wird eine Veranstaltung verschoben, gilt die Stornostaffel nicht, wenn Awareness Wien den Ersatztermin übernehmen kann und dieser innerhalb von 6 Monaten liegt. Kann Awareness Wien den Ersatztermin nicht übernehmen, gilt die Verschiebung als Stornierung.

7.5 Höhere Gewalt: Wird die Veranstaltung durch behördliche Anordnung, Unwetter oder vergleichbare, von beiden Seiten nicht zu vertretende Umstände unmöglich, entfällt die Stornogebühr. Bereits erbrachte Planungsleistungen und nachweislich entstandene Kosten werden in Rechnung gestellt.

8. Absage oder Ausfall durch Awareness Wien

8.1 Fällt eine eingeteilte Person kurzfristig aus (Krankheit, Unfall), stellt Awareness Wien nach Möglichkeit gleichwertigen Ersatz. Ist das nicht möglich, wird das Honorar anteilig reduziert.

8.2 Kann Awareness Wien eine Leistung aus Gründen, die sie zu vertreten hat, nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ersatz von Folgeschäden oder entgangenem Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

9. Haftung

9.1 Awareness Wien haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und reine Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmer:innen ausgeschlossen. Gegenüber Verbraucher:innen gilt dieser Ausschluss nicht für Personenschäden.

9.2 Awareness Wien haftet nicht für das Verhalten von Gästen, Dritten oder des Personals der Auftraggeber:in und nicht für Vorfälle, die trotz fachgerechter Leistungserbringung eintreten. Die Verantwortung für die Einhaltung des Wiener Veranstaltungsgesetzes und sonstiger behördlicher Auflagen liegt bei der Veranstalter:in.

9.3 Gegenüber Unternehmer:innen ist die Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Schadenersatzansprüche von Unternehmer:innen sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

10.1 Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen, insbesondere Sicherheitskonzepte, Lagepläne, interne Abläufe und Vorfälle, streng vertraulich. Awareness Wien spricht über Vorfälle mit niemandem außer der Auftraggeber:in, Ausnahmen sind gesetzliche Verpflichtungen und Gefahr für Leib und Leben.

10.2 Vorfallprotokolle werden anonymisiert geführt. Abschlussberichte und Protokolle werden 12 Monate nach dem Einsatz gelöscht, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder eine andere schriftliche Vereinbarung entgegenstehen.

10.3 Personenbezogene Daten von Auftraggeber:innen und Teilnehmer:innen werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung auf www.awareness-wien.at.

10.4 Awareness Wien darf die Auftraggeber:in nach Abschluss des Auftrags mit Namen und Logo als Referenz nennen, sofern die Auftraggeber:in dem nicht schriftlich widerspricht. Inhalte, Vorfälle und Details des Einsatzes werden dabei nie genannt.

11. Urheberrecht und Nutzungsrechte

11.1 Awareness-Konzepte, Schulungsunterlagen, Vorlagen und Texte bleiben geistiges Eigentum von Awareness Wien. Mit vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeber:in das nicht übertragbare Recht, das Konzept für die vereinbarte Veranstaltung bzw. das vereinbarte Haus zu nutzen, inklusive Vorlage bei Behörden und Partnern.

11.2 Eine Weitergabe an Dritte, die Verwendung für andere Veranstaltungen oder Häuser sowie eine Bearbeitung ohne Zustimmung von Awareness Wien sind nicht gestattet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12. Besondere Bestimmungen für Verbraucher:innen

12.1 Verbraucher:innen, die einen Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (zum Beispiel über die Website, per E-Mail oder telefonisch) abschließen, können gemäß § 11 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung ist an Velvered e.U., Linke Wienzeile 36/2, 1060 Wien, oder an kontakt@awareness-wien.at zu richten. Das Muster-Rücktrittsformular ist unter www.awareness-wien.at/ruecktritt abrufbar.

12.2 Beginnt die Schulung auf ausdrücklichen Wunsch der Verbraucher:in vor Ablauf der Rücktrittsfrist, ist bei Rücktritt der auf die bereits erbrachte Leistung entfallende Anteil zu bezahlen (§ 16 FAGG). Hat Awareness Wien die Leistung vollständig erbracht und hat die Verbraucher:in zuvor ausdrücklich bestätigt, dass sie mit dem vorzeitigen Beginn einverstanden ist und ihr Rücktrittsrecht dadurch verliert, erlischt das Rücktrittsrecht (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG).

12.3 Für Verbraucher:innen gelten die Stornobedingungen in Punkt 7.1 erst nach Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist. Die Haftungsbeschränkungen in Punkt 9 gelten gegenüber Verbraucher:innen nur insoweit, als sie mit dem Konsumentenschutzgesetz vereinbar sind.

12.4 Für den Online-Kurs gelten für Widerruf und Rücktritt Punkt 6.9 sowie die Widerrufsbelehrung der Wiederverkäuferin. Punkt 12.1 und 12.2 gelten für den Online-Kurs nicht.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmer:innen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

13.3 Streitbeilegung für Verbraucher:innen: Awareness Wien ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung ist unter https://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar.

13.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

13.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.